- Autovolksbegehren: Kosten runter!
- ORF-Haushaltsabgabe NEIN
- Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
Die Eintragungsverfahren läuft von
Montag, 31.03.2025 bis (einschl.) Montag, 07.04.2025
Eintragungszeiten am Gemeindeamt St.Jakob:
Mo, 31.03.25 - 08:00 - 16 Uhr
Di, 01.04.25 - 08:00 - 16 Uhr
Mi, 02.04.25 - 08:00 - 16 Uhr
Do, 03.04.25 - 08:00 - 20 Uhr
Fr, 04.04.25 - 08:00 - 16 Uhr
Mo, 07.04.25 - 08:00 - 16 Uhr
Weitere Details finden sie hier:
Auszug aus den Informationen zur Sammlung von Unterstützungserklärungen („Einleitungsverfahren“): https://www.bmi.gv.at/411/
Ab der erfolgten Registrierung können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden – und zwar (neu ab 2018) unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder via Internet.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Abgabe von Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren:
in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde persönlich auf dem entsprechenden Formular geleisteten Unterschrift;
via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („ID Austria“):
Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit der „ID Austria“ nunmehr eine Unterstützungserklärung abgeben.
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