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Gemeinderatswahl am 23.03.2025

Autorenbild: Denise SDenise S

Aktualisiert: 20. März


Informationen zur Gemeinderatswahl 2025
Informationen zur Gemeinderatswahl 2025

Informationen zu den Gemeindewahlvorschlägen finden Sie an der Anschlagtafel vor dem Gemeindeamt St.Jakob und an der Elektronischen Amtstafel


Informationen zur Gemeinderatswahl am 23.März 2025


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 23. März 2025 ist es wieder soweit – die nächste Gemeinderatswahl steht an!


Wahlsprengel

Die Wahl findet von 08:00 bis 12:00 Uhr in drei Wahlsprengeln statt:

St. Erhard (Barbarasaal)

St. Jakob (Gemeindeamt)

St. Jakob-Umgebung (GH Hofbauer)


Bitte entnehmen Sie Ihrer amtlichen Wahlinformation, an welchem Sprengel Sie wahlberechtigt sind.


Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger:innen sowie nicht-österreichische EU-Bürger:innen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.

Personen können aus bestimmten rechtlichen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie wahlberechtigt sind, überprüfen Sie bitte Ihr Wahlrecht im Vorfeld.


Wahlkarten

Für all diejenigen, die am Wahltag verhindert sind oder nicht in ihrem Wahlsprengel wählen können, ist die Beantragung von Wahlkarten eine praktische Lösung.

Wahlkarten können persönlich bis zum 21. März 2025, 12:00 Uhr, beim Gemeindeamt beantragt werden. Eine Wahlkarte ermöglicht es Ihnen, direkt am Gemeindeamt zu wählen, wenn Sie den Wahltag nicht im vorgesehenen Wahlsprengel verbringen können.


Wahlbeteiligung – Ihre Stimme zählt!

Die Gemeinderatswahl ist ein wichtiges Instrument, um den Kurs unserer Gemeinde zu beeinflussen. Jede:r von uns hat die Möglichkeit, aktiv an dieser Entscheidung teilzunehmen und eine Stimme für die zukünftige Gestaltung der Gemeinde abzugeben.

Ob es um die Verbesserung von Infrastruktur, Bildungseinrichtungen oder soziale Projekte geht – die Wahlentscheidung hat direkte Auswirkungen auf unser tägliches Leben.


Nutzen Sie daher die Gelegenheit und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

 
 
 

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